Bös­ar­ti­ge Erkran­kun­gen des äuße­ren Geni­tales (Vul­va)

Bös­ar­ti­ge Ver­än­de­run­gen des äuße­ren Geni­tale fal­len meis­tens durch nicht hei­len­de Wun­den trotz Sal­ben­be­hand­lung auf. Ursa­che dafür kön­nen Haut­er­kran­kun­gen (z.B. Lichen scle­ro­sus) oder Infek­tio­nen mit dem Papil­lo­ma­vi­rus sein. Ist die Dia­gno­se durch Pro­be­ent­nah­me in der Dys­pla­sie­sprech­stun­de gesi­chert, muss eine Exzi­si­on im Gesun­den durch­ge­führt wer­den. Je nach Grö­ße und Lage des dann ent­ste­hen­den Defek­tes, kann es für die Ästhe­tik und Funk­tio­na­li­tät erfor­der­lich sein, den Defekt durch plas­tisch-chir­ur­gi­sche Tech­ni­ken auszugleichen.
Ist der Tumor mehr als 1 mm in die Tie­fe vor­ge­drun­gen, ist das Risi­ko einer Streu­ung über die Lymph­bah­nen gege­ben, sodass die Leis­ten­lymph­kno­ten und bei nach­ge­wie­se­ner Metasta­sie­rung auch die Becken­lymph­kno­ten genau­es­tens unter­sucht wer­den. Das Auf­fin­den der Lymph­kno­ten erfolgt mit der Wäch­ter­lymph­kno­ten­ent­nah­me: schwach radio­ak­ti­ve Lösung brei­tet sich nach ober­fläch­li­cher Injek­ti­on um den Tumor her­um in den Lymph­bah­nen aus und wird in den soge­nann­ten Wäch­ter­lymph­kno­ten ange­rei­chert. Die­se wer­den his­to­lo­gisch unter­sucht und ent­schei­den dar­über, ob wei­te­re Lymph­kno­ten ent­fernt wer­den müssen.