Bös­ar­ti­ge Erkran­kun­gen des Gebär­mut­ter­hal­ses (Cer­vix­kar­zi­nom)

Cer­vix­kar­zi­no­me sind zum über­wie­gen­den Teil durch eine per­sis­tie­ren­de loka­le Infek­ti­on mit dem huma­nen Papil­lo­ma­vi­rus (HPV) bedingt. Weil die Erkran­kungs­häu­fig­keit ab dem 35. Lebens­jahr stark ansteigt, wird der HPV-Test dann zusätz­lich zum her­kömm­li­chen PAP-Test abge­nom­men. Bei auf­fäl­li­gen Befun­den wird in der Dys­pla­sie­sprech­stun­de von einem geprüf­ten Arzt unter lupen­op­ti­scher Betrach­tung die für eine Infek­ti­on anfäl­li­ge Zone des Gebär­mut­ter­hal­ses genau­es­tens betrach­tet und ggf. eine Pro­be genommen.

Zeigt sich his­topa­tho­lo­gisch eine hoch­gra­di­ge Dys­pla­sie, die das Poten­zi­al einer bös­ar­ti­gen Ent­wick­lung hat, soll­te die­se Zone ope­ra­tiv ent­fernt wer­den. Ergibt die Unter­su­chung eine bös­ar­ti­ge Ver­än­de­rung, ist es bei frü­hem Befund mit der Koni­sa­ti­on getan, in wei­ter fort­ge­schrit­te­nen Fäl­len muss ent­we­der die Gebär­mut­ter kon­ven­tio­nell ent­fernt wer­den oder auch das den Gebär­mut­ter­hals umge­ben­de Gewe­be (radi­ka­le Gebär­mut­ter­ent­fer­nung). Eine gro­ße wis­sen­schaft­li­che Unter­su­chung hat gezeigt, dass die­se Ope­ra­ti­on mit Bauch­schnitt als ope­ra­ti­ver Zugangs­weg für den wei­te­ren Ver­lauf der Krebs­er­kran­kung siche­rer ist, als der mini­mal­in­va­si­ve (Lapa­ro­sko­pie oder Schlüs­sel­loch­chir­ur­gie). Obgleich unse­re Kli­nik Aus­bil­dungs­zen­trum für mini­mal­in­va­si­ve Chir­ur­gie ist und wir zunächst an die Sicher­heit des lapa­ro­sko­pi­schen Vor­ge­hens geglaubt haben, fol­gen auch wir die­ser neu­en Empfehlung.

Zur Dar­stel­lung der Wäch­ter­lymph­kno­ten kom­men unter­schied­li­che Tech­ni­ken in Fra­ge: Fluo­res­zenz­ver­fah­ren, Appli­ka­ti­on schwach radio­ak­ti­ver Sub­stan­zen oder Farb­stof­fen. Wir wen­den meis­tens eine Kom­bi­na­ti­on der Metho­den an, um sicher die beid­seits der Becken­wän­de die Wäch­ter­lymph­kno­ten zu fin­den. Sind die­se tumor­frei, geht man davon aus, dass auch die nach­fol­gen­den höher sit­zen­den Lymph­kno­ten tumor­frei sind, sodass die­se ver­blei­ben können.
Hat die Krebs­er­kran­kung das Gewe­be neben dem Gebär­mut­ter­hals erreicht, ist eine radi­ka­le Gebär­mut­ter­ent­fer­nung nicht sinn­voll, son­dern eine pri­mä­re Bestrah­lung indi­ziert. In die­sem Fall ist die Ent­nah­me der Lymph­kno­ten ent­lang der gro­ßen Bauch­schlag­ader, die in unse­rem Zen­trum lapa­ro­sko­pisch mini­mal­in­va­siv erfolgt (sog. Sta­ging-Lapa­ro­sko­pie), von Bedeu­tung, um das Aus­maß der Bestrah­lung fest­zu­le­gen. Ist die­se Lymph­kno­ten­re­gi­on ent­lang der gro­ßen Gefä­ße nicht befal­len, muss sie nicht bestrahlt wer­den, was wie­der­um die Neben­wir­kun­gen der Strah­len­the­ra­pie erheb­lich reduziert.