Nachsorge

Die Behandlung einer bösartigen Erkrankung endet nicht mit dem Abschluss der Operation, Chemotherapie oder einer Bestrahlung.

Die Aufgabe der behandelnden Ärzte ist eine möglichst lebenslange Beobachtung der Patienten mit Lungenkrebs, weil es zur Sorgfaltspflicht gehört, sich immer vom Gesundheitszustand zu überzeugen. Es geht dabei aber auch darum, so früh wie möglich zu erkennen, ob der Lungenkrebs an irgendeiner Stelle des Körper neu entsteht (Metastasen) oder an der Stelle seiner ursprünglichen Wachstums wieder neu wächst (Lokalrezidiv). Dadurch besteht die Möglichkeit, bei betroffenen Patienten ggf. frühzeitig mit erneuter Operation, Bestrahlung oder Chemotherapie zu reagieren.

Die medizinischen Fachgesellschaften haben klare Empfehlungen herausgegeben,

  • … wer diese Nachsorge (=Kontrolluntersuchungen) durchführen soll.
  • … in welchem Zeitabstand diese Kontrollen erfolgen sollen.
  • … welche speziellen Untersuchungen bei diesen Kontrollen wichtig sind.

Wer

Nachsorgeuntersuchungen sollen in einem Lungenkrebszentrum erfolgen oder bei  einem niedergelassenen Facharzt für Pneumologie oder einem Facharzt für Onkologie.

Welcher Zeitabstand

Im den ersten zwei Jahren erfolgen die Untersuchgen alle drei Monate, vom zweiten bis zum fünften Jahr einschließlich in halbjährlichen Abständen, ab dem 5. Jahr in jährlichen Abständen – lebenslang.

Welche Untersuchungen

Die Routinenachsorge umfasst die körperliche Untersuchung, Röntgen und Laboruntersuchung. In Abhängigkeit von der Art der Primärbehandlung empfiehlt das behandelnde Lungenkrebszentrum ergänzenden Untersuchungen wie Computertomografie, Sonografie, Bronchoskopie – der individuelle Nachsorgeplan wird dem Patienten an Ende der Primärbehandlung schriftlich mitgeteilt.

Nationales Krebsregister

Die Daten aller Patienten, die in Deutschland an Lungenkrebs erkranken, werden anonym in einem zentralen Krebsregister gesammelt. Hierbei wird der gesetzliche Datenschutz von den Lungenkrebszentren streng überwacht.