Nach­sor­ge

Die Behand­lung einer bös­ar­ti­gen Erkran­kung endet nicht mit dem Abschluss der Ope­ra­ti­on, Che­mo­the­ra­pie oder einer Bestrahlung.

Die Auf­ga­be der behan­deln­den Ärz­te ist eine mög­lichst lebens­lan­ge Beob­ach­tung der Pati­en­ten mit Lun­gen­krebs, weil es zur Sorg­falts­pflicht gehört, sich immer vom Gesund­heits­zu­stand zu über­zeu­gen. Es geht dabei aber auch dar­um, so früh wie mög­lich zu erken­nen, ob der Lun­gen­krebs an irgend­ei­ner Stel­le des Kör­per neu ent­steht (Meta­sta­sen) oder an der Stel­le sei­ner ursprüng­li­chen Wachs­tums wie­der neu wächst (Lokal­re­zi­div). Dadurch besteht die Mög­lich­keit, bei betrof­fe­nen Pati­en­ten ggf. früh­zei­tig mit erneu­ter Ope­ra­ti­on, Bestrah­lung oder Che­mo­the­ra­pie zu reagieren.

Die medi­zi­ni­schen Fach­ge­sell­schaf­ten haben kla­re Emp­feh­lun­gen herausgegeben,

  • … wer die­se Nach­sor­ge (=Kon­troll­un­ter­su­chun­gen) durch­füh­ren soll.
  • … in wel­chem Zeit­ab­stand die­se Kon­trol­len erfol­gen sollen.
  • … wel­che spe­zi­el­len Unter­su­chun­gen bei die­sen Kon­trol­len wich­tig sind.

Wer

Nach­sor­ge­un­ter­su­chun­gen sol­len in einem Lun­gen­krebs­zen­trum erfol­gen oder bei  einem nie­der­ge­las­se­nen Fach­arzt für Pneu­mo­lo­gie oder einem Fach­arzt für Onkologie.

Wel­cher Zeitabstand

Im den ers­ten zwei Jah­ren erfol­gen die Unter­such­gen alle drei Mona­te, vom zwei­ten bis zum fünf­ten Jahr ein­schließ­lich in halb­jähr­li­chen Abstän­den, ab dem 5. Jahr in jähr­li­chen Abstän­den - lebenslang.

Wel­che Untersuchungen

Die Rou­ti­nenach­sor­ge umfasst die kör­per­li­che Unter­su­chung, Rönt­gen und Labor­un­ter­su­chung. In Abhän­gig­keit von der Art der Pri­mär­be­hand­lung emp­fiehlt das behan­deln­de Lun­gen­krebs­zen­trum ergän­zen­den Unter­su­chun­gen wie Com­pu­ter­to­mo­gra­fie, Sono­gra­fie, Bron­cho­sko­pie – der indi­vi­du­el­le Nach­sor­ge­plan wird dem Pati­en­ten an Ende der Pri­mär­be­hand­lung schrift­lich mitgeteilt.

Natio­na­les Krebsregister

Die Daten aller Pati­en­ten, die in Deutsch­land an Lun­gen­krebs erkran­ken, wer­den anonym in einem zen­tra­len Krebs­re­gis­ter gesam­melt. Hier­bei wird der gesetz­li­che Daten­schutz von den Lun­gen­krebs­zen­tren streng überwacht.