Kno­chen­mark­un­ter­su­chung

Bei der Kno­chen­mark­punk­ti­on wird durch den Ein­stich in das Kno­chen­mark mit­tels Spe­zi­al­ka­nü­le Punk­tat gewon­nen, aus wel­chem ein soge­nann­ter Kno­chen­mark­aus­strich her­ge­stellt wird und der Beur­tei­lung der Blut­bil­dung dient; unter­sucht wer­den Bil­dung sowie Rei­fung der ver­schie­de­nen Zellreihen.

Bei einem auf­fäl­li­gen Blut­bild, das zum Bei­spiel einen Man­gel an Blut­zel­len auf­weist, soll­te eine Kno­chen­mark­un­ter­su­chung durch­ge­führt wer­den. Häma­to­lo­gi­sche Erkran­kun­gen, wie zum Bei­spiel Leuk­ämie, das mali­gne Lym­phom, Plas­mo­zy­tom, kön­nen durch die Aus­wer­tung einer Kno­chen­mark­punk­ti­on dia­gnos­ti­ziert werden.