Strah­len­the­ra­pie

Wie wirkt die Strahlentherapie?

Die Wir­kung der Strah­len­the­ra­pie beruht dar­auf, dass Krebs­zel­len, die durch die Ope­ra­ti­on nicht erfasst wur­den, ver­nich­tet wer­den. Ioni­sie­ren­de Strah­len füh­ren zu Ver­än­de­run­gen im Erb­gut der Zel­len, die von nor­ma­len gesun­den Zel­len in der Regel wie­der repa­riert wer­den. Krebs­zel­len haben hin­ge­gen ein weni­ger gut funk­tio­nie­ren­des Repa­ra­tur­sys­tem, so dass die durch die Bestrah­lung ver­ur­sach­ten Ein­wir­kun­gen nicht beho­ben wer­den kön­nen: die Krebs­zel­le stirbt ab. Ziel einer jeden Strah­len­be­hand­lung (Radio­the­ra­pie) ist, im zu bestrah­len­den Gebiet eine mög­lichst hohe Strah­len­kon­zen­tra­ti­on zu errei­chen und dabei gleich­zei­tig das umge­ben­de gesun­de Gewe­be so weit wie mög­lich zu schonen.

Die Strah­len, die dabei zu Ein­satz kom­men, sind den­je­ni­gen ver­gleich­bar, mit denen auch Rönt­gen­un­ter­su­chun­gen durch­ge­führt wer­den. Sie haben jedoch eine um ein Viel­fa­ches höhe­re Ener­gie, die bes­ser in das Gewe­be ein­dringt. Die Behand­lung erfolgt durch einen spe­zi­ell hier­für aus­ge­bil­de­ten Arzt, dem Radio­on­ko­lo­gen (Strah­len­the­ra­peu­ten), der Sie gemein­sam mit ande­ren Spe­zia­lis­ten durch die Zeit der The­ra­pie beglei­ten wird.

Genau­er Bestrahlungsplan

Am Anfang jeder Strah­len­the­ra­pie steht die Bestrah­lungs­pla­nung, bei der das Bestrah­lungs­feld genau fest­ge­legt und die erfor­der­li­che Strah­lung sorg­fäl­tig berech­net und dosiert wird. Für die­se Pla­nung kann ein spe­zi­ell anzu­fer­ti­gen­des Com­pu­ter­to­mo­gramm erfor­der­lich sein.

Mar­kie­run­gen auf der Haut: Sind die Bestrah­lungs­fel­der fest­ge­legt, wer­den die­se meist mit Filz­stift oder mit (im All­tag) unsicht­ba­rer Tin­te auf der Haut mar­kiert. Die­se Mar­kie­run­gen sind not­wen­dig, damit die Strah­len­quel­le immer wie­der exakt auf das ein­mal fest­ge­leg­te Bestrah­lungs­feld aus­ge­rich­tet wer­den kann. Die Feld­mar­kie­run­gen dür­fen wäh­rend der gesam­ten Dau­er der Bestrah­lungs­the­ra­pie nicht abge­wa­schen werden.

Ambu­lan­te Behand­lung über meh­re­re Wochen

Die Strah­len­the­ra­pie selbst nimmt meh­re­re Wochen in Anspruch, wobei jeden Tag nur weni­ge Minu­ten bestrahlt wird. Der Erfolg einer sol­chen lang­fris­ti­gen Behand­lung beruht dar­auf, dass durch eine Auf­tei­lung der Strah­len­do­sis in zahl­rei­che klei­ne Ein­zel­do­sen die Tumor­zel­len erfolg­rei­cher bekämpft und gleich­zei­tig die umge­ben­den gesun­den Zel­len bes­ser geschont wer­den. Die Strah­len­be­hand­lung lässt sich oft ambu­lant durch­füh­ren, d. h. Sie brau­chen nur zur Bestrah­lung in die Kli­nik zu kom­men, und kön­nen anschlie­ßend wie­der nach Hau­se gehen. Die Behand­lung erfolgt meis­tens von Mon­tag bis Frei­tag; die Wochen­en­den sind als Ruhe­pau­sen vor­ge­se­hen, in denen Sie sich erho­len können.

Sie brau­chen nicht zu befürch­ten, dass die­se Pau­sen nega­ti­ve Aus­wir­kun­gen auf den The­ra­pie­er­folg haben.

Die Strah­len­be­hand­lung ist voll­kom­men schmerz­frei. Zum Schutz der Mit­glie­der des Behand­lungs­teams müs­sen Sie jedoch allein in dem Behand­lungs­raum blei­ben. Den­noch brau­chen Sie sich nicht allein gelas­sen zu füh­len, denn die Ver­bin­dung zu Ihnen wird die gan­ze Zeit über Kame­ras und Laut­spre­cher gehalten.

Pati­en­ten mit gro­ßen Tumo­ren, wel­che ope­ra­tiv ent­fernt wer­den kön­nen, wer­den zum Teil vor dem Ein­griff und meis­tens in Kom­bi­na­ti­on mit einer Che­mo­the­ra­pie (neo­adjuvant) mit nied­ri­ger Dosis bestrahlt, um die Ge­schwulst zu ver­klei­nern und damit die Vor­aus­set­zung für eine kom­plet­te Ent­fer­nung zu verbessern.

Spricht der Tumor auf die­se „vor­be­rei­ten­de“ Behand­lung an, lässt sich bei der Ope­ra­ti­on viel­fach das bös­artige Gewe­be kom­plett besei­ti­gen. Dies ver­bes­sert die Hei­lungs­chan­cen. Pati­en­ten, die nicht ope­riert wer­den kön­nen oder bei de­nen sich der Tumor an einer ungüns­ti­gen Stel­le befin­det, wer­den mit einer höhe­ren Dosis bestrahlt, um den Tu­mor auf die­se Wei­se mög­lichst kom­plett zu besei­ti­gen. Neben der Ver­klei­ne­rung oder Ver­nich­tung des Tumors kann die Strah­len­the­ra­pie auch zur Schmerz­lin­de­rung ein­ge­setzt wer­den. Es hat sich gezeigt, dass auch gerin­ge­re Strahlen­dosen, als sie zur kom­plet­ten Ver­nich­tung des Tumors not­wen­dig sind, bereits zu einer deut­li­chen Lin­de­rung der Schmerz­sym­pto­ma­tik füh­ren können.