Nach­sor­ge

Bei der Ent­las­sung aus dem Kran­ken­haus erhal­ten Sie von uns einen Nach­sor­ge­pass. In die­sem Nach­sor­ge­pass sind alle Nach­sor­ge­ter­mi­ne und die zu den jewei­li­gen Ter­mi­nen vor­ge­se­he­nen Unter­su­chun­gen auf­ge­führt. Dabei hal­ten wir uns an die Emp­feh­lun­gen zur Nach­sor­ge von Pati­en­ten mit Darm­krebs aus der jeweils aktua­li­sier­ten Form der S3 Leit­li­nie kolo­rek­ta­les Kar­zi­nom der AWMF (bit­te link ein­fü­gen). Die Nach­sor­ge kann über Ihren Haus­arzt, Ihren Onko­lo­gen oder über unse­re Ambu­lan­te Spe­zi­al­ärzt­li­che Ver­sor­gung (ASV) erfol­gen. Wich­tig ist dabei, dass alle Befun­de der Nach­sor­ge­un­ter­su­chun­gen bei uns gebün­delt zusam­men­lau­fen, da wir die­se Ergeb­nis­se erfas­sen müs­sen, um die onko­lo­gi­schen Lang­zeit­er­geb­nis­se unse­res Darm­zen­trums zu dokumentieren.