Rekt­um­kar­zi­nom (Mast­darm­krebs)

Zunächst wird eine gründ­li­che Erhe­bung der Vor­ge­schich­te durch­ge­führt. Der End­darm wird mit dem Fin­ger unter­sucht. Als Nächs­tes erfolgt eine Darm­spie­ge­lung (Kolo­sko­pie). Hier­bei kön­nen Pro­ben aus dem Darm gewon­nen wer­den oder Poly­pen abge­tra­gen werden.

Wird bei den o.g. Unter­su­chun­gen ein Rekt­um­kar­zi­nom fest­ge­stellt, sind wei­te­re Unter­su­chung zur Bestim­mung der Aus­deh­nung der Erkran­kung erforderlich:

  • Rönt­gen­un­ter­su­chung der Lunge
  • Ultra­schall­un­ter­su­chung des Bauch­rau­mes ( Leber )
  • Endo­so­no­gra­phie des Mast­dar­mes (Ultra­schall von innen)
  • Kern­spin­to­mo­gra­phie des Beckens
  • Blut­ent­nah­me mit Tumor­mar­kern ( CEA )

Bei erb­lich beding­tem Rekt­um­kar­zi­nom wird eine gene­ti­sche Bera­tung und die Unter­su­chung des Erb­guts empfohlen.