Kolon­kar­zi­nom (Dick­darm­krebs)

Zunächst wird eine gründ­li­che Erhe­bung der Vor­ge­schich­te und eine umfas­sen­de kör­per­li­che Unter­su­chung durch­ge­führt. Als Nächs­tes erfolgt eine Dick­darm­spie­ge­lung (Kolo­sko­pie ). Hier­bei kön­nen Pro­ben aus dem Darm gewon­nen wer­den oder Poly­pen abge­tra­gen werden.

Wird bei den o.g. Unter­su­chun­gen ein Kolon­kar­zi­nom fest­ge­stellt, sind wei­te­re Unter­su­chung zur Bestim­mung der Aus­deh­nung der Erkran­kung erforderlich:

  • Rönt­gen­un­ter­su­chung der Lunge
  • Ultra­schall­un­ter­su­chung des Bauch­rau­mes (Leber)
  • Com­pu­ter­to­mo­gra­phie des Bauchraumes
  • Blut­ent­nah­me mit Tumor­mar­kern (CEA und CA19/9)

Bei erb­lich beding­ten Kolon­kar­zi­nom wird eine gene­ti­sche Bera­tung und die Unter­su­chung des Erb­guts empfohlen.