Patientenverfügung – Ihr freier Wille

Sie entscheiden! Ihr Wunsch und Ihr Wille sind maßgeblich für die Frage, wie Sie würdevoll leben – bis zuletzt. Um diesen Wünschen auch in Situationen gerecht zu werden, in denen der Patient nicht für sich selbst sprechen kann, sollte frühzeitig eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht erstellt werden. Diese sollte im Lauf der Zeit, zum Beispiel, wenn die Erkrankung eine neue Entwicklung nimmt, aktualisiert werden.

Dieses Vorgehen wird auch „Behandlung im Voraus planen“ (BVP) genannt. In Bochum bieten wir Ihnen Beratungen an. Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an Ihr Behand­lungsteam wenden. Sie können uns Ihre Fragen aber auch telefonisch unter der Rufnum­mer 0234/517-2446 oder per mail an „bvp@augusta-bochum.de“ stellen. Darüber hinaus erhalten Sie über das Ambulante Ethikkomitee Bochum nähere Informationen.